Befahrung von Wümme und Oste

Die Regeln zur Befahrung von Wümme und Oste sind in einer Verordnung des Landkreises Rotenburg (Wümme) festgelegt. Dort finden sich unter anderem Angaben über die zur Befahrung freigegebenen Flussabschnitte sowie vorgeschriebene Pegelstände.
Hier findet sich die neue Fassung der Verordnung: Verordnung_Einschraenkung_des_Gemeingebrauchs_an_Fliessgewaessern_11.5.2015.[/Update]

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